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Ingenieurbüro Czipka & Koczian GmbH Fürth im Odenwald

Adresse:
Carl - Benz - Straße 3, 64658 Fürth, Deutschland
Bundesland: Hessen
Kundenkontakt
Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00–11:30 und 16:00–18:00 Uhr
Do von 09:00–11:30 und 16:00–19:00 Uhr
Sa von 09:00–11:30 Uhr

Telefon: 06253 930903
Telefax: 06253 930902
Website:
Firmenbeschreibung:

Ihre KÜS-Kfz-Prüfstellen im Odenwald!

Das Ingenieurbüro Heinz Czipka kennt man seit Jahren als Betreiber einer Kfz-Prüfstelle im schönen Fürth im Odenwald.

Fahrzeugprüfungen im Auftrag der KÜS

Im Namen und Auftrag der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS, www.kues.de) führen unsere Prüfingenieure täglich die regelmäßig fälligen Fahrzeuguntersuchungen an Ihrem Fahrzeug durch:

  • Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO – inkl. Teiluntersuchung Abgas
  • Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
  • Untersuchungen nach §§ 41 BO-Kraft
  • Gasanlagenprüfungen nach § 41a StVZO
  • und vieles mehr

Kfz-Sachverständige und Unfallgutachter

Zu unserem Dienstleistungsangebot gehören außerdem die Tätigkeiten eines Kfz-Sachverständigen, beispielsweise die Erstellung von Schadengutachten im Bereich Haftpflicht und Kasko und auch die Fahrzeugbewertung.

Leistungen im Auftrag der KÜS:

  • Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Einzelgenehmigungen
  • Sicherheitsprüfung
  • Änderungsabnahmen
  • Oldtimer-Gutachten
  • BOKraft
  • ADR-Prüfung

Leistungen Kfz-Sachverständigenbüro:

  • Unfall- und Schadengutachten
  • Fahrzeugbewertungen / Wertgutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Gasprüfungen nach DVGW 607 für Camping-Fahrzeuge
  • UVV-Prüfungen

JETZT AUCH BEI UNS: Einzelgenehmigungen nach § 21 StVZO

Prüftätigkeiten

Durch unsere im Namen und Auftrag der KÜS tätigen Kfz-Prüfingenieure bieten wir die folgenden hoheitlichen Dienstleistungen rund ums Kfz an:

Hauptuntersuchungen (HU) inklusive Teiluntersuchung Abgas nach § 29 StVZO

In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO. Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).

Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchungen der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht.

Die fachkundigen Prüfingenieure der KÜS überprüfen den Zustand ihres Fahrzeugs und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer zunehmenden Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, helfen oftmals, Unfälle zu vermeiden.

Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was hilft, Folgeschäden zu vermeiden.

Was wird alles geprüft ?

Bei der HU prüft der Prüfingenieur der KÜS insgesamt über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug aus dem Bereichen:

  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Räder/ReifenSichtverhältnisse
  • Umweltbelastung
  • Identifizierung
  • Achsen und Aufhängung
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau
  • Lichttechnische Einrichtung

Darüber hinaus

  • Änderungsabnahmen gemäß § 19 Absatz (3) StVZO
  • Sicherheitsüberprüfungen (SP) gemäß § 29 StVZO
  • Verlängerung der Zulassungsbescheinigung gemäß ADR
  • Untersuchungen gemäß §§ 41, 42 BO-Kraft
  • Tempo-100-Plakette
  • Untersuchung nach § 17 StVZO/§ 5 FZV
  • Oldtimereinstufung nach § 23 StVZO
  • GWP - Zusätzliche Untersuchung für gasbetriebene KFZ Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen
  • Gasprüfung nach G 607

Gutachten

Neben unseren hoheitlichen Tätigkeiten bieten wir Ihnen aber auch privatwirtschaftliche Dienstleistungen im Bereich der Gutachtentätigkeit an.

Schadengutachten

Oftmals bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen «hausinternen» Gutachter vor. Sie sollten wissen, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Der Gutachter ist regelmäßig im Namen seines Auftraggebers tätig, so dass nicht ausgeschlossen ist, dass er in erster Linie dessen Interessen vertritt.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls bietet es sich an, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen – fragen Sie uns.
Eine Aufnahme des Schadens vor Ort bei Ihnen zu Hause ist selbstverständlich machbar.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.

Darüber hinaus

  • Wertgutachten
  • Untersuchungen gemäß UVV/BGV

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