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HPW Service GmbH Peter Wudtke

Adresse:
Földerichstraße 28, 13595 Berlin, Berlin-Spandau, Deutschland
Wudtke Haus- und Vermögensverwaltung GmbH
Bundesland: Berlin
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Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Vielen Dank!

Telefon: 030 8818353
Website:
Firmenbeschreibung:

Herzlich Willkommen

Wir sind ein moderner Verwaltungsdienstleister mit Sitz in Berlin. Mit mehr als 30-jähriger Erfahrung kennen wir uns mit den üblichen Problemen bei der Verwaltung von Eigentumswohnungen und Mietern aus. Unser Team ist in der Wohnungswirtschaft ausgebildet und bildet sich ständig dank der Mitgliedschaft im Ring Deutscher Makler und Hausverwalter (RDM) sowie dem Bezug der branchenüblichen Zeitschriften weiter.

 

Leistungsangebot

  • Wir sind eine Hausverwaltung, die in Ihrer Größe eine individuelle Betreuung gewährleistet und deren Mitarbeiter langjährige Erfahrung im Umgang mit dem Wohnungseigentumsgesetz und der Verwaltung von Eigentumswohnungen haben.
  • Dank unser „gläsernen Konten“ erfolgt eine ordentliche jährliche Abrechnung der Wohngelder und Betriebskostenvorschüsse per Computer.
  • Für die Festlegung der Instandhaltungsrücklagen werden im Rahmen unserer Vermögensverwaltung und unseres großen Anlagevolumens hohe Festgeldzinsen erzielt, die Ihrer Gemeinschaft vollständig gutgebracht werden.
  • Wir haben Geschäftsbeziehungen zu Banken, die nicht nur keine Kontogebühren verlangen, sondern auch noch Zinsen für das Girokonto zahlen.
  • Sofern Gebäudeversicherungen neu abzuschließen oder zu verlängern sind, handeln wir die preiswertesten Prämien aus.
  • Wir handeln gute Konditionen für Heizöllieferungen für Sie aus.
  • Wir übernehmen Ihre Handwerker, da sich diese in Ihrem Objekt bestens auskennen, verfügen aber auch über langjährige Kontakte zu Handwerksfirmen sämtlicher Gewerke. Dadurch ist eine schnelle und kostengünstige Erledigung der laufenden Mängel in Ihrer Wohnanlage gewährleistet.
  • Wir arbeiten bei Sanierungsmaßnahmen eng mit Fachberatern, wie Architekten und Bauingenieuren zusammen.
  • Die monatliche Abrechnung und die steuerliche Betreuung des Hauswarts wird gegen das übliche Honorar von einem Steuerberater erledigt.
  • Dank meiner langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit als Handelsrichter, bin ich auch bei schwierigen Gesprächen in der Lage, einen Konsens herzustellen.
  • Wir haben Kontakt zu namhaften Berliner Anwaltskanzleien mit diversen Spezialgebieten in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft.
  • Wir binden die Mitglieder der Verwaltungsbeiräte in unsere Entscheidungen ein.
  • Wir haben eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von einer Million Euro.

Energiemanagement
Wir sind seit Jahren als „Energiesparer unterwegs“:

   

  • Wir betreiben individuelle Steuerungsanlagen für Fernwärme versorgte Häuser und sparen dadurch Kosten.
  • Wir bauen energiesparende Brennwertthermen in gasbeheizte Wohnungen.• Wir statten Wohnungen mit Kaminöfen aus.
  • Wir betreiben eine gesteuerte Lüftungsanlage (Schwörer-Haus) mit angeschlossener Wärmerückgewinnung für die Raumheizung.
  • Peter Wudtke ist Inhaber eines Gebrauchsmusterschutzrechts für Wärmerückgewinnung aus fäkalfreien Abwässern.
  • Wir betreiben ein Blockheizkraftwerk (Dachs) und sparen den Mietern und dem Eigentümer des Hauses damit eine Menge Geld.

Sondereigentumsverwaltung
Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen brauchen Sie dieses Angebot nicht. Wenn Sie jedoch Mieter in Ihrer Wohnung haben und eine professionelle Betreuung suchen, dann sind Sie bei uns richtig.

Wir übernehmen für Sie:

a)
• den gesamten Verkehr mit dem Mieter einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Mietverträgen in vorheriger Absprache mit dem Eigentümer.
• die Einziehung, notfalls die Beitreibung des Mietzinses.
• die Vornahme von Mieterhöhungen und die Abrechnung der Heizungskosten und Betriebskosten.
• die Geltendmachung aller Ansprüche aus den Mietverhältnissen, erforderlichenfalls die Inanspruchnahme der Hilfe eines geeigneten Rechtsanwaltes, dessen Gebühren vom Eigentümer zu tragen sind.

b) Einbehalt und Abführung der Instandhaltungsrücklage sowie der monatlichen Verwaltergebühr und des Wohngelds für die Verwaltung nach dem WEG gemäß den Bestimmungen der Miteigentumsordnung, die dem Beauftragten bekannt ist.

c) monatliche Abführung der überschiessenden Beträge an den Eigentümer.

d)
• die Zahlung aller öffentlichen und sozialen Abgaben sowie der wiederkehrenden Leistungen, sofern diese nicht mit dem Wohngeld entrichtet werden.
• die Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten und sonstigen Rechnungen, soweit sie das Sondereigentum betreffen.

e)
• Führung von sämtlichen erforderlichen Verhandlungen.
• die Beachtung und Durchführung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.

f)
• die Vertretung des Eigentümers gegenüber Versicherungsgesellschaften.
• die Wahrung der Rechte des Auftraggebers bei Schadenfällen und Schadenfestsetzungen.

g)
• die Vergabe der notwendigen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an geeignete Handwerkeroder Lieferanten für das Sondereigentum, wobei der Eigentümer verpflichtet ist, auf erste Anforderungdie erforderlichen Beträge zur Verfügung zu stellen, sofern die eingegangenen Mieten undFördermittel zur Deckung nicht ausreichen sollten.
• die Abnahme der ausgeführten Leistungen und Lieferungen sowie die Prüfung der entsprechenden Rechnungen.

h)
• das Anlegen und die laufende Führung einer ordnungsgemäßen Mietabrechnung und die Sammlung der Einnahmen- und Ausgabennachweise und Belege.
• die Vornahme der Abrechnung und ihre Vorlegung jeweils nach Ablauf eines Jahres. (sämtliche Belege und Zeichnungen, auch wenn sie vom Beauftragten beschafft wurden, sind Eigentum des Auftraggebers und diesem jederzeit aufVerlangen auszuhändigen)

i) die Pflicht, den Auftraggeber unverzüglich von allen wichtigen Angelegenheiten, insbesondere von Zwangsmaßnahmen Dritter in Kenntnis zu setzen.

Im übrigen hat der Beauftragte diejenigen Handlungen vorzunehmen, die geeignet und erforderlich sind, um das Wohnungseigentumsrecht in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und um es ordnungsgemäß benutzen zu können; besonders, wenn es sich um die Beseitigung von Schädenhandelt, deren Behebung dringend geboten ist. Für die Bezahlung des Kapitaldienstes ist der Eigentümer zuständig. Der Beauftragte ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.

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Kompetent und zuverlässig

Herr Wudtke ist ein sehr kompetenter Verwalter, Abrechnungen sind detailliert und sehr gut aufgeschlüsselt. Wir fühlen uns bestens aufgehoben.

 

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